Bundesverwaltungsgericht bestätigt "Artgemeinschaft"-Verbot
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der "Artgemeinschaft" bestätigt - richtig so! Die "Artgemeinschaft" war ein neonazistisches Sammelbecken, welches über Jahrzehnte hinweg von den Behörden unbehelligt agieren konnte, auch mit Verbindungen zum NSU oder dem Mörder von Walter Lübcke.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der "Artgemeinschaft" bestätigt - richtig so! Die "Artgemeinschaft" war ein neonazistisches Sammelbecken, welches über Jahrzehnte hinweg von den Behörden unbehelligt agieren konnte, auch mit Verbindungen zum NSU oder dem Mörder von Walter Lübcke.
Dieses Verbot hat auch für den Landkreis Nordhausen eine besondere Bedeutung. Seit mindestens Mitte der 1990er Jahre traf sich die “Artgemeinschaft - germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.”, wie die vollständige Name lautet, mehrfach jährlich im Ilfelder Hufhaus. Das Objekt wurde so zu einem Treff der rechten Szene, in der auch andere Organisationen wie die extrem rechte Zeitschrift “Recht&Wahrheit” mit ihren Lesertreffen einen Rückzugsort fanden. So war auch die mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilte Ursula Haverbeck bereits Gast im Hufhaus. Diesen Weg ebnete die Artgemeinschaft, die unbehelligt von Behörden und Öffentlichkeit über Jahrzehnte hinweg agieren konnte und ein völkisch-antisemitisches Weltbild predigte. Die mehrfachen jährlichen Treffen ermöglichten es, Neonazis aus verschiedenen Bereichen miteinander zu vernetzen. Neben den bereits genannten Verbindungen zum NSU-Kerntrio und dem Mörder von Walter Lübcke, der bis mindestens 2012 Mitglied der Artgemeinschaft war, unterhielten auch weitere Neonazi-Kader enge Verbindungen zum mittlerweile verbotenen extrem rechten Verein wie etwa, der im NSU-Prozess mitverurteilte ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, oder der ehemalige V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Michael van Dolsperg (ehemals See), welcher in den 1990er Jahren zu den führenden Neonazi-Kadern in der Kameradschaftsszene bundesweit zählt.
So gut dieses Verbot jetzt ist, zeigt es aber auch das Versagen von Staat und Justiz bei der konsequenten Verfolgung demokratiefeindlicher und extrem rechter Strukturen, konnte die Artgemeinschaft doch seit ihrer Gründung 1951 über 70 Jahre lang nahezu unbehelligt agieren. Neonazi-Netzwerken muss auch künftig zügig mit allen möglichen demokratischen und staatlichen Mitteln das Handwerk gelegt werden!
