2019 - 2024

In einer ca. 30 Fragen umfassenden Anfrage, habe ich den aktuellen Stand im Bereich Asyl und Flucht im Landkreis Nordhausen abgefragt. Auf Wunsch kann ich hierzu gern genauere Auskünfte geben.

Die Fraktion DIE LINKE.im Kreistag Nordhausen begrüßt den Start des Förderprogramms AGATHE „Älter werden in der Gemeinschaft – Thüringer Initiative gegen Einsamkeit“ der Thüringer Landesregierung.

Anfang März ist durch das TMASGFF der Aufruf zur Teilnahme am Konzeptauswahlverfahren zur landesweiten Initiative AGATHE gestartet. Das Programm zielt auf die Bedürfnisse älterer und alter Menschen ab und soll damit gegen Einsamkeit und für mehr Gemeinschaft im Alter sorgen. Für das Projekt stehen 2,2 Millionen Euro im Landeshaushalt 2021 zur Verfügung. Eine Antragstellung ist bis zum 8. April 2021 möglich.

Mit dem Programm AGATHE sollen Beratungs-, Informations- und Weitervermittlungsangebote näher an ältere Menschen in der Nacherwerbsphase herangebracht werden. Ausgebildete AGATHE-Fachkräfte sollen allein im eigenen Haushalt lebenden Seniorinnen und Senioren Angebote für die gesellschaftliche Teilhabe unterbreiten. Ziel ist der Erhalt der Selbstständigkeit und die Verbesserung der Lebensqualität. Das heißt, durch die gezielte Weitervermittlung in Angebote und Netzwerke vor Ort soll erreicht werden, dass eine mögliche zukünftige Pflegebedürftigkeit hinauszögert oder bestenfalls sogar vermieden wird. Gleichzeitig wird damit auch die kommunal verantwortete soziale Infrastruktur für Seniorinnen und Senioren bedarfsgerecht weiterentwickelt.

Insgesamt können 32 Fachkräfte im Jahr 2021 gefördert werden. Dabei sind maximal 4,5 Fachkräftestellen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt möglich. Die AGATHE-Fachkräfte können entweder direkt bei den Kommunen bzw. Landkreisen oder in Ausnahmefällen auch bei freien Trägern angestellt werden.

 

Ich frage den Landrat:

  1. Hat der Landkreis an dem Konzeptauswahlverfahren teilgenommen bzw. bis zum 08. April 2021 Konzepte zur Umsetzung des Programms AGATHE beim Thüringer Sozialministerium eingereicht bzw. wird diese noch einreichen?
  2. Falls ja, welche Konzepte von welchen Letztempfängern wurden eingereicht?
  3. Falls nein, warum nicht?
  4. Inwieweit stellt der Landkreis sicher, dass die zur Beteiligung erforderlichen Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (für die ersten beiden Jahre) zur Verfügung gestellt werden?

Nach Informationen des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sind die Landkreise und kreisfreien Städte selbst für die Organisation und Durchführung der Impfungen gegen sowie Testungen auf das Covid19-Virus in Gemeinschaftsunterkünften verantwortlich.

 

Ich frage den Landrat daher:

 

  1. Welche Teststrategie verfolgt der Landkreis in Bezug auf das Covid19-Virus in Gemeinschaftsunterkünften?
  2. Wie werden die Bewohner*innen bezüglich einer Impfung gegen das Covid19-Virus informiert und aufgeklärt?

Der Thüringer Landtag hat mit dem Sondervermögen "Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds" unter anderem im Wirtschaftsjahr 2020 ins- gesamt 13,35 Millionen Euro als Zuweisungen an die Kommunen zur Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten für Präventionsmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus bereitgestellt. Der Mittelabruf erfolgte auf Antrag durch die Kommunen.

Ich frage dazu den Landrat:

  1. Zu welchem Zeitpunkt hat der Landkreis Nordhausen einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen zur Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten für Präventionsmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus aus dem Sondervermögen "Thüringer Corona- Pandemie-Hilfefonds" gestellt? Wann wurde dieser Antrag durch welche zuständige Behörde des Landes beschieden?
  2. In welcher Höhe hat der Landkreis Nordhausen einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen zur Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten für Präventionsmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus aus dem Sondervermögen "Thüringer Corona- Pandemie-Hilfefonds" gestellt? In welcher Höhe wurde dieser Antrag beschieden? Wie wurden mögliche Abweichungen zwischen Antragsstellung und Bescheidung begründet?
  3. Für welche Maßnahmen hat der Landkreis Nordhausen einen Antrag auf Er- stattung von Aufwendungen zur Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten für Präventionsmaßnahmen gegen die Infektion mit dem Coronavirus aus dem Sondervermögen "Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds" gestellt? Wie wurden mögliche Abweichungen zwischen Antragstellung und Bescheidung begründet? Welche Maßnahmen wurden mit welcher Begründung als nicht zuwendungsfähig abgelehnt (bitte getrennte Beantwortung nach Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnungen)?
  4. Für wie viele Personen verfügte der Landkreis Nordhausen zum Stichtag 31. Dezember 2020 über Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten? Wie viele dieser Unterbringungsplätze waren in Gemeinschaftsunterkünften und wie viele in dezentralen Wohnungen vorgehalten worden?
  5. Wie viele geflüchtete Personen waren dem Landkreis Nordhausen zum Stichtag 31. Dezember 2020 zur Unterbringung zugewiesen worden? Wie viele dieser Personen waren in Gemeinschaftsunterkünften und wie viele in dezentralen Wohnungen untergebracht? In wie vielen Fällen waren Familien mit einem oder mehr Kindern in Gemeinschaftsunterkünften oder in dezentralen Wohnungen untergebracht?

Im Juli 2020 hat der Landkreis Nordhausen angekündigt als einer der ersten Landkreise in Deutschland an dem Projekt „weltoffene Kommune“ teilnehmen zu wollen, um die Integrationsarbeit vor Ort zu stärken und ein Zeichen gegen rechtsradikale Ideologien zu setzen. Ich frage den Landrat hierzu:

 

  1. Ab wann hat der Landkreis am Projekt partizipiert?
  2. Was wurde im Rahmen dieses Projektes bisher angestoßen und/oder umgesetzt?
  3. Welche weiteren Maßnahmen sind im Verlauf des Projektes geplant?
  4. Bis wann ist die Laufzeit des Projektes befristet?
  5. Welche finanziellen Mittel wurden wofür eingesetzt (bitte in Eigenmittel und Fördermittel aufschlüsseln)?

In meiner Anfrage bat ich um eine Zusammenstellung aller angemeldeter Bedarfe, welche jedoch keine Berücksichtigung im Haushalt 2021 gefunden haben.

Meine Anfragen zum Antrag 714/18, der im November 2018 auf Initiative der r2g-Fraktionen beschlossen wurde und vorsah, dem Kinder- und Jugendparlament mehr Rechte zuzugestehen:

  1. Was ist seit der Beschlussfassung des Antrages 714/18 „Erweiterung der Rechte des Kinder- und Jugendparlaments“ geschehen?
  2. Falls nichts geschehen seit sollte, warum wird ein Antrag 2,5 Jahre nach Beschlussfassung immer noch nicht bearbeitet?
  3. Ist damit zu rechnen, dass zeitnah dem Jugendhilfeausschuss und dem Kinder- und Jugendparlament der Konzeptentwurf vorgelegt wird?
  4. Falls ja, wann?
  5. Falls nein, warum nicht?

Im zurückliegenden Jahr gab es sowohl zu Beginn des Jahres, als auch aktuell zum Jahresabschluss vermehrt sogenannte „Corona-Spaziergänge“ in der Stadt Nordhausen, auf welchen teilweise szenetypische Kleidung aus dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ getragen wurde. Auch kam es zu Beginn des Jahres zu Angriffen auf und Bedrohungen von Journalist:innen aus den Veranstaltungen heraus. Ich frage den Landrat, daher:

 

  1. Wie viele „Corona-Spaziergänge“ fanden im Jahr 2021 nach Kenntnis der Versammlungsbehörde und des Ordnungsdienstes der Landkreisverwaltung statt? Bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum, Ort, Teilnehmer:innenzahl und ob es sich dabei, um eine angemeldete Versammlung handelte.
  2. Wie viele und welche Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise gegen die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden dabei festgestellt?
  3. Welche weiteren ordnungs- oder strafrechtlich relevanten Verstöße im Zuge dieser Veranstaltungen sind der Landkreisverwaltung bekannt?
  4. Ist der Versammlungsbehörde bekannt, ob hinter den „Spaziergängen“ eine strukturierte Organisation der „Spaziergänge“ steht?
  5. Wie schätzt die Versammlungsbehörde die Rechtmäßigkeit der „Spaziergänge“ ein?
  6. Zu welcher Einschätzung gelangen Versammlungsbehörde und Ordnungsdienst des Landkreises in Bezug auf die Zusammensetzung der Veranstaltungen?

Umsetzung der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Ich frage den Landrat:

  1. Welche Unternehmen bzw. Träger sind im Landkreis jeweils für die Unterbringung und soziale Betreuung der in den Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Bewohner und Bewohnerinnen zuständig (bitte aufschlüsseln nach Gemeinschaftsunterkunft (und/oder Ort der Gemeinschaftsunterkunft) und Träger/Unternehmen)?
  2. Wie wird seitens des Landratsamtes geprüft, ob für die Unterbringung sowie die sozialarbeiterische Betreuung die Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung (ThürGUSVO) verbindlich angewendet wird (insbesondere mit Blick auf § 2 sowie der damit im Zusammenhang stehenden Anlage 2 der ThürGUSVO; bitte die entsprechenden Prüfprotokolle als Anlage bereitstellen)?
  3. Wie wird sichergestellt, dass das Betreuungspersonal über ausreichende Kenntnisse zu den bestehenden regionalen Unterstützungsangeboten für diese Personengruppe verfügt?
  4. Kann seitens des Landratsamtes ausgeschlossen werden, dass das Beratungspersonal in den Gemeinschaftsunterkünften nicht hinreichend qualifiziert ist?
  5. Gibt es Tätigkeitsberichte des Landkreises im Sinn des § 2 Abs. 2 ThürGUSVO für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Falls nein, welche Berichte fehlen? Warum fehlen Sie?
  6. Was geschieht mit den Tätigkeitsberichten bzw. welche Konsequenzen ergeben sich aus deren Evaluierung?

Bezugnehmend auf die Vielzahl von Versammlungen, die in diesem Jahr, mitunter mehrfach unangemeldet, stattgefunden haben, frage ich den Landrat folgendes:

  1. Wie viele Demonstrationen/Kundgebungen/Versammlungen unter freiem Himmel sind dem Landratsamt im Zeitraum von 01. Januar 2022 bis 31.07.2022 bekannt? (Aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit, Teilnehmer*innenzahl, Organisator*innen insoweit bekannt)

  2. Welche dieser Demonstrationen/Kundgebungen/Versammlungen waren angemeldet/welche unangemeldet?

  3. Welche dieser Demonstrationen/Kundgebungen/Versammlungen wird ein politischer Charakter zugeschrieben?

  4. Sind dem Landratsamt darüber hinaus politische Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten im Landkreis bekannt? Wenn ja, welche? (Aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit, Teilnehmer*innenzahl, Organisator*innen insoweit bekannt)

  5. Sind dem Landratsamt Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen/Kundgebungen/Versammlungen bekannt? Wenn ja, welche und zu welchen dieser Veranstaltungen?

Bezugnehmend auf die Vielzahl von Versammlungen, die im letzten Jahr, mitunter mehrfach unangemeldet, stattgefunden haben, frage ich den Landrat folgendes:

 

  1. Wie viele Demonstrationen/Kundgebungen/Versammlungen unter freiem Himmel sind dem Landratsamt im Zeitraum von 01. August 2022 bis 31.12.2022 bekannt? (Aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit, Teilnehmer*innenzahl, Organisator*innen insoweit bekannt)
  2. Welche dieser Demonstrationen/Kundgebungen/Versammlungen waren angemeldet/welche unangemeldet?
  3. Welche dieser Demonstrationen/Kundgebungen/Versammlungen wird ein politischer Charakter zugeschrieben?
  4. Sind dem Landratsamt darüber hinaus politische Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten im Landkreis bekannt? Wenn ja, welche? (Aufgeschlüsselt nach Datum, Uhrzeit, Teilnehmer*innenzahl, Organisator*innen insoweit bekannt)
  5. Sind dem Landratsamt Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen/Kundgebungen/Versammlungen bekannt? Wenn ja, welche und zu welchen dieser Veranstaltungen?

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

die Thüringer Landesregierung hat das Thüringer Sportfördergesetz novelliert, wonach es Amateurvereinen zukünftig zusteht, Sportanlagen und -nebengebäude kostenfrei für ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb nutzen zu können. Dies war bisher nicht in allen Kommunen im Landkreis gängige Praxis. Ich frage sie deshalb,

 

  1. Werden durch den Landkreis Nordhausen oder seine Tochter-Gesellschaften Miet- oder Pachtgebühren für die Nutzung von Sportstätten erhoben, wenn Sportvereine mit Sitz im Landkreis Nordhausen diese zu Trainings- und Wettkampfzwecken nutzen möchten?
  2. Wenn ja, welche auf welche Sportstätten trifft dies zu?
  3. Wenn ja, wie bewertet das Landratsamt die Zulässigkeit der Erhebung vor dem Hintergrund der Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes?

Im Landkreis Nordhausen sind derzeit hunderte offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt gemeldet. Arbeitgeber:innen beklagen dabei regelmäßig, dass die dringend notwendige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt aufgrund sprachlicher Barrieren kaum oder gar nicht möglich ist und ein bedarfsdeckendes Angebot an Integrations- und/oder Sprachkursen nicht gegeben ist.
Die negativen Auswirkungen spiegeln sich in vielen Lebensbereichen wider und führen letztlich zu einem eklatanten Verlust an regionaler Kaufkraft, zu einer Schrumpfung der Wirtschaft im Landkreis Nordhausen und zu einer Mehrbelastung der sozialen Sicherungssysteme. Ausgehend von der Tatsache, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt, zum sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben das Erlernen und Beherrschen der Sprache des Aufenthaltslandes voraussetzt, stelle ich für unsere Fraktion folgende Anfrage:

1. Wie hoch ist jeweils der dem Landratsamt bekannte Bedarf sowie die Bedarfsdeckung folgender Punkte:

(a) Integrationskurse z.B. für Flüchtlinge, aber auch für Mitbürgerinnen und Mitbürger ohne Fluchthintergrund (z.B. Zuwanderer aus Spanien, Litauen und anderen EU-Staaten)

(b) allgemeine Sprachkurse

(c) Alphabetisierungskurse

2. Wie wirkt der Landkreis Nordhausen einer sich abzeichnenden Unterdeckung entgegen? Bei der Beantwortung dieser Frage bitten wir um Stellungnahme sowohl zum eigenen Angebot (z.B. bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Volkshochschule bzw. Ausweitung der Förderung anderer regionaler Träger) als auch zu den Bemühungen gegenüber anderen Trägern auf Landes- und Bundesebene.

Der Bereich 2014 - 2019 wird noch ergänzt...